Kategorie: Buchführung Handelsrecht
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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 I HGB) betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nachher sind. Es geht also um eine Abgrenzung von Aufwand in die Folgeperiode. Sie müssen aktiviert werden, wenn ein strenger Zeitraumbezug vorliegt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind ausschließlich → transitorische Rechnungsabgrenzungsposten.
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Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten
Zahlungen vor dem Stichtag, deren Aufwand/Ertrag zukünftige Perioden betrifft (strenger Zeitraumbezug → Abgrenzung zwingend). Ausschließlich die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten heißen in der Bilanz „Rechnungsabgrenzungsposten“. Die → antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten sind zwar Rechnungsabgrenzungsposten, heißen aber nicht so.
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Rechnungsabgrenzungsposten
Wir unterscheiden transitorische und → antizipative Rechnungsabgrenzungsposten. Die → transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten (und nur diese!) wiederum unterteilt man in → aktive Rechnungsabgrenzungsposten und → passive Rechnungsabgrenzungsposten.